Es wird vermehrt unangemeldet, unkontrolliert und damit wild geflogen!

Daraus ergeben sich für den Kunden teilweise Preisvorteile, aber auch juristische Nachteile, die wir dem Kunden nicht anbieten wollen.

Alle eingesetzten Drohnen sind mit einer entsprechenden, auf den Kopter angepassten Haftpflichtversicherung versichert. Eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung für Niedersachsen liegt vor und kann für andere Bundesländer durch die Vorlage der bestehenden Genehmigung schnell beantragt werden.

Grundsätzlich sind die Bestimmungen der deutschen, oder in anderen Ländern geflogenen Luftfahrtbestimmungen einzuhalten. Eine individuelle Aufstiegsgenehmigung muss u.a. erwirkt werden, wenn

  1. das Abfluggewicht über 10 Kilogramm liegt
  2. eine Höhe von 100 Metern überschritten werden muss
  3. ein für die Luftfahrt gesperrtes Gebiet überflogen werden soll
  4. ein Abstand von 100 m zu Menschenansammlungen unterschritten werden soll
  5. ein Abstand von 100 m zu Bahnanlagen unterschritten werden soll
  6. ein Abstand von 100 m zu Bundesfernstraßen unterschritten werden soll
  7. ein Abstand von 100 m zu Industrieanlagen unterschritten werden soll

Ein Überflug über eine große Gruppe von Menschen, die nicht einzeln eine Einverständniserklärung bekundet haben, ist nicht erlaubt.

Eine Start- und Landeerlaubnis des Grundstückeigentümers muss erteilt sein.

Es dürfen keine Aufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden, die die Privatsphäre einzelner Personen, ohne ausdrückliche Willensbekundung, stören.

Wetterbedingungen: Ein Einsatz der Kopter ist bei starkem Regen oder stürmischen Wind nicht möglich.

Wir beraten Sie mit unserer Erfahrung gerne.